In der gesamten Wohnung wurden asbesthaltige Floorflexplatten, sowie asbestkontaminierter Bitumenkleber aufgefunden.
Die Leerwohnung musste daher schnellstmöglich von allen Gefahrstoffen befreit werden, um eine nahtlose Weitervermietung zu ermöglichen.
Sämtliche Floorflexplatten wurden gemäß den Vorgaben der TRGS 519- Richtlinien entfernt und fachgerecht entsorgt.
Um die Kosten für unsere Kunden so gering wie möglich zu halten, nutzen wir die patentierte Abschleiftechnik zur Asbestkleberbeseitigung nach BT 17.